plato.designgroup
Konrad-Zuse-Bogen 22
82152 Krailling / München
+49 . 89 . 54506676
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Im Sinne des Design-Vertrages bezeichnet:
3.1„Proportionsmodell“ das Modell, das nur die Aufgabe hat, im Wesentlichen die äußere Form, auf jeden Fall aber Proportionen erkennen zu lassen;
3.2„Designmodell“ die Vorlage, die komplett oder nur zum Teil die technische Funktion zeigt, ohne Rücksicht auf die äußere Form
3.3„Funktionsmodell“ das Modell, das komplett oder nur zum Teil die technische Funktion zeigt, ohne Rücksicht auf die äußere Form;
3.4„Ergonomiemodell“ da Modell, das der Entwicklung der optimalen Bedien- oder Benutzbarkeit dient;
3.5„Prototyp“ das nach den Fertigungszeichnungen erstellte Modell, das dem späteren Serienmuster in Material und Maßen weitgehend entspricht.
Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen von plato.designgroup aus Projektanalyse, Projektkonzeption, Projektplanung, Entwurfsskizzen Designstudien, Entwürfen, Farbkonzeptionen, Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Stilvorlagen, Untersuchungen sowie beratender und vermittelnder Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.
Der Auftraggeber erteilt dem Designer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen,
Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Büro plato.designgroup auf sein Risiko und - soweit nicht anders vereinbart - ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch plato.designgroup beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist der Designer nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.
plato.designgroup verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenz – Konflikte zu informieren und ihm auf Verlangen während der Auftragsdauer Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende direkte Wettbewerber, Produktbereiche, Produkte oder Dienstleistungen zu gewähren. Eine Verlängerung dieser Ausschließlichkeit über die Auftragsdauer hinaus kann gegen eine entsprechende Vergütung vereinbart werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, plato.designgroup zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe beauftragt.
Alle Informationen, welche plato.designgroup im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen plato.designgroup betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von plato.designgroup und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Designers. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.
Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.
Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von plato.designgroup an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von plato.designgroup innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von plato.designgroup rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von plato.designgroup wird abgerechnet.
Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und Designer in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch den Designer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Designer erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeberbedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designer.
Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von plato.designgroup nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird der Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.
Das Recht zu Nutzung, Produktion und Vertrieb des von plato.designgroup gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Falle gesondert schriftlich vereinbart werden. An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von plato.designgroup nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine von plato.designgroup anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit plato.designgroup.
Das von plato.designgroup entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designers und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.
Sollen von plato.designgroup im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten Oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt und / oder vertrieben werden, ist die Zustimmung von plato.designgroup erforderlich. Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Entwürfe von plato.designgroup , die nicht zur Realisierung gelangt sind.
Für alle Entwürfe nimmt plato.designgroup den Schutz der Gesetze über das Urheberecht (UrhG), den Gewerblichen Rechtsschutz und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch. Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von plato.designgroup hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designer mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers anzumelden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.
Die Leistungen von plato.designgroup und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot des Designers hervor. Die Art der Honorierung der Leistungen des Designers sowie evtl. von den §§ 16,17,18 und 19 abweichende Vereinbarungen über die Übertragung und Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Angebot enthalten. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert.
Die nach Art und Höhe vereinbarten Vergütungsansprüche von plato.designgroup sind fällig zu den gesondert innerhalb dieses Vertrages vereinbarten Zeitpunkten. Alle in Rechnung gestellten Honorare und Kosten des Designers sind vom Auftraggeber innerhalb des Zahlungsziels ohne Abzug zu bezahlen. Die vereinbarten Honorare und Kosten verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dem Auftraggeber steht bezüglich der fälligen Forderungen des Designers weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine
Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig. Der
Designer behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen bis zur vertragsgemäßen Honorierung vor. An
Entwürfen und an verbalen, zwei- oder dreidimensionalen Entwurfsdarstellungen und Entwurfsbeschreibungen werden dem Auftraggeber nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist dem Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftraggeber trifft Entscheidungen in technischen und wirtschaftlichen Fragen in eigener Verantwortung. Die dem Auftraggeber vom Designer vorgelegten Konzepte, Entwürfe und Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage dem Designer entgegen gerichtete Erklärungen, Forderungen oder Informationen in eindeutiger Weise zukommen lässt. Im Zweifelsfalle gelten Personen, die im Auftrage der Vertragspartner an Besprechungen teilnehmen, als ermächtigt, im Rahmen des Vertrages Absprachen über projektbezogene Angelegenheiten zu treffen.